Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Urteil: Krankenkassen-Finanzausgleich ist verfassungsgemäß

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist nichts dagegen einzuwenden, dass ein Teil der Finanzreserven von Krankenkassen in den Gesundheitsfonds fließt.

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